Wie bereits in der Einleitung angekündigt, wird
dieser Post sich mit der Hetze in sozialen Netzwerken – wieder am
Beispiel von Facebook – beschäftigen. Viel zu oft sind solche
Aktionen schon in Selbstjustiz oder falsche Verdächtigungen
ausgeartet. Außerdem ist es immer wieder erschreckend, anzusehen,
wie schnell Menschen dazu bereit sind, sich für die Todesstrafe
auszusprechen oder private Daten von vermeintlichen Verdächtigen zu
veröffentlichen und diese für vogelfrei zu erklären. Besonders im
Internet stellt dies ein Problem von bisher unbekanntem Ausmaß dar.
Im Folgenden werde ich kurz skizzieren, wie sich das in diesem konkreten Fall zugetragen hat. Ein Video von einem jungen Mann, der ein Tier quält, wird veröffentlicht. Anscheinend werden auch der reale Name und die Adresse dieses Tierquälers bekannt. Nun versuchen etliche Seitenbetreiber, wie bereits im vorherigen Blogpost erklärt, ihre Reichweite durch das Verbreiten dieses Videos zu erhöhen. Zusätzlich dazu verweisen sie auf eine, offensichtlich von ihnen erstellte, Seite, die nur dazu dienen soll, speziell gegen die Person zu hetzen, die im Video zu sehen ist. Schließlich will man als empörter Nutzer auch auf dem neuesten Stand jedes Skandals sein. Auf dieser neuen Seite wird dann wieder das entsprechende Video mit dem Aufruf, diesen Tierquäler zu finden und ihm seine "gerechte" Strafe zu erteilen, geteilt. Hierbei handelt es ganz klar um einen privaten Fahndungsaufruf, welcher auch noch dazu anstiftet Selbstjustiz zu begehen. Auf diese rechtlichen Aspekte werde ich vertieft in einem späteren Post eingehen. Vorweg sei schon einmal klargestellt, dass man sich hiermit ganz klar strafbar macht!
Für den Seitenbetreiber bringt dieses ganze
Geschehen mit sich, dass seine Abonnenten nun praktisch doppelt mit
von ihm administrierten Seiten interagieren. Folglich erhöht sich
seine Reichweite, und ihm steht nun eine weitere, gut besuchte Seite
zu Verfügung, um seine Interessen zu verfolgen. Nun muss die neue
Seite mit Posts versorgt werden. Dazu erfanden die Seitenbetreiber im
Beispiel eine angebliche Presseinformation von der DPA, in der es
hieß, der besagte Tierquäler sei in der Nacht von einem maskierten
Täter angegriffen worden und schwebe nun in Lebensgefahr. Der
Vermerk des Seitenbetreibers: "GERECHTIGKEIT SIEGT EBEN
DOCH!!!!!!!!!!!!" Selbstjustiz ist jedoch niemals gerecht! Ich
möchte darauf hinweisen, dass ich keinerlei Sympathien mit dem im
Video abgebildeten Menschen empfinde, ich verlasse mich lediglich auf
das Rechtssystem, welches sich um solche Probleme kümmert.
Noch dreister wurde das Ganze, als diese Seiten
einige Zeit nach dem hier angesprochenen Skandal, weitere Videos
hochluden, auf denen Tierquäler zu sehen waren. Auch für diese
wurde – natürlich – erst einmal die Todesstrafe gefordert. Man
muss sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, wie lange die
Menschheit dafür kämpft und gekämpft hat, um sich nicht von einer
staatlichen Institution das Recht auf das eigene Leben aberkennen
lassen zu können. Wie kann man sich jetzt also dafür aussprechen?
Jede Rationalität scheint an diesem Punkt verloren.
Natürlich wurde der im Video gezeigte Mann sehr
schnell angezeigt und von der Polizei in Gewahrsam genommen, auch um
ihn vor eventueller Selbstjustiz zu schützen. Das schien notwendig,
denn die im Internet angedeuteten Gewaltandrohungen wurden real, als
zwei Einbrecher sich Zugang zur Wohnung des Tierquälers
verschafften, der sich aber an einem anderen Ort aufhielt.
Abschließend sollte erwähnt sein, dass der hier gezeigte junge Mann
wohl aufgrund seiner Polizeiakte nie mehr richtig in das soziale
Leben zurückfinden wird. Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche sind
wohl auch nicht auszuschließen. Handelt es sich dabei nicht schon um
eine angemessene Strafe? Gewalt ist niemals eine Lösung. Gleiches
mit Gleichem zu vergelten ebenso wenig.
Ein noch viel größeres als das gerade dargestellte
Problem ist wohl die Tatsache, dass bei solchen privaten
Fahndungsaufrufen auch falsche Personen verdächtigt werden können.
Meist sind die Beschreibungen einfach zu ungenau, als dass man genau
erkennen kann, um welche Person es sich handeln soll. Manchmal
veröffentlicht auch ein übereifriger Nutzer eine angebliche Adresse
des vermeintlichen Täters, die anschließend vom Seitenbetreiber
weiterverbreitet wird. Die resultierenden Folgen sind leicht
auszumalen und traten auch schon mehrmals auf.
Schließlich bleibt hier nur der Rat übrig, sich
von solchen Hetzaktionen im Internet fernzuhalten. Um ihrer
Reichweite Willen sind viele Seitenbetreiber dazu bereit, über das
Gesetz hinaus zu gehen und Informationen nach Belieben zu verdrehen.
Fahndungsaufrufe sowie die Ausübung von Justiz sind nicht ohne Grund
der Öffentlichkeit verwehrt. Wenn überhaupt, dann sollte nur der
Staat die Möglichkeit besitzen, im Netz nach mutmaßlichen
Verbrechern zu fahnden, denn auch dies birgt eine große Problematik
mit sich, da die Reichweite in sozialen Netzwerken ungeahnte Größen
erreichen kann. Es genügt eigentlich schon, dass eine Seite den
Beitrag ausschmückt und weiterleitet, um in Teufels Küche zu
landen.
Quellen:
http://www.smh.com.au/nsw/michael-mcewens-alleged-attacker-jamie-ennis-freed-on-bail-20140106-30cuy.html (Das angebliche Foto der dpa stammt eigentlich von diesem Fall)
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